 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt unserer sämtlichen Angebote und Lieferverträge. Die Geltung etwaiger entgegenstehender Einkaufsbedingungen oder sonstiger vom Käufer gemachten Einschränkungen sind ausgeschlossen, ohne dass es unseres Widerspruchs bedarf; mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
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 Sämtliche Angebote sind freibleibend.
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 Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk ausschließlich Verpackung. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.
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 Lieferfristen und –Termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat.
Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Verzögerungen auf Grund von Arbeitskämpfen sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen, da ein Verschulden von unserer Seite nicht vorliegt. Wenn Fixgeschäfte getätigt werden, bedürfen sie einer schriftlichen Bestätigung durch Technolen. Die Lieferfrist beginnt 2 Tage nach der Absendung der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn bis zum Ende der Frist die Ware das Werk/ Lager verlassen hat oder bei fehlender Versandmöglichkeit/ Abholung, die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
Falls Technolen in Lieferverzug gerät, muß der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 Arbeitstagen setzen. Diese Frist kann erst nach Ablauf der eigentlichen Lieferfrist gestellt werden. Die Frist wird berechnet von dem Tag an, an dem die schriftliche Mitteilung des Käufers bei Technolen eingeht. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Wegen eventueller Schadensersatzansprüche wird Bezug genommen auf die Ziffer 6 dieser Bedingungen.
Abweichungen von Farbe, Maß, Gewicht, Stärke (Dicke), Güte und Oberfläche sind im Rahmen der marktüblichen Toleranzen, und innerhalb der möglichen Fehlergrenzen zulässig. Die bestellten Mengen können bis 10% über- bzw. unterschritten werden.
Lieferungen können auch in Teilsendungen erfolgen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet; wir nehmen die von Technolen gelieferten Verpackungen im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zurück, wenn der Käufer sie in angemessener Zeit frachtfrei zurückgibt.
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 Die Gefahr für Untergang, Verlust und Beschädigung geht unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt, mit Auslieferung bzw. Übergabe der Ware an unseren Versandbeauftragten/Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes/Lagers, auf den Käufer über. Das gilt ebenso, wenn vom Verkäufer die Versandbereitschaft gemeldet wurde. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers. Für Versicherung sorgt Technolen nur auf ausdrückliche Weisung und auf Kosten des Kunden. Bei Retouren akzeptiert Technolen nur eigene Abholung.
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 Kauft ein Verbraucher bei Technolen eine bewegliche Sache und ist an der Sache ein Mangel vorhanden, so steht für diesen Mangel Technolen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein und haftet dem Käufer insofern auf Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache). Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder ihrer Verweigerung oder wenn die Nacherfüllung dem Käufer nicht zumutbar ist, kann der Käufer Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz wird allerdings ausgeschlossen. Dies gilt indes nicht bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Technolen oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von Technolen. Technolen haftet auch auf Schadensersatz bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Technolen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Technolen beruhen. Kauft ein Unternehmer bei Technolen eine bewegliche Sache, so hat er diese unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einem Monat Technolen schriftlich anzuzeigen; ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt. Bei einem Mangel der Sache wird Technolen nach eigener Wahl Nacherfüllung, Minderung oder Rücknahme vornehmen. Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr. Nach Abnahme auftretender Mängel hat der Käufer darzulegen und zu beweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Technolen oder ihrem gesetzlichen Vertreter oder ihrem Erfüllungsgehilfen eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Technolen haftet auch auf Schadensersatz bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Technolen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Technolen beruhen. Geringe, technische nicht vermeidbare Abweichung der Qualität, Farbe, Breite, Gewicht der Ausrüstung oder des Desingns dürfen nicht beanstandet werden und gelten nicht als Mangel im Sinne des § 434 BGB. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass der Verkäufer eine mustergetreue Lieferung schriftlich zugesagt hat.
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 Vertragliche Ansprüche des gewerblichen Käufers gegen den Verkäufer aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Ablieferung der Ware beim Käufer.
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 Maßgebend für die Zahlung sind die bei Vertragsabschluß geltenden Zahlungsbedingungen. Ist keine abweichende Vereinbarung getroffen worden, so gilt 30 Tage netto Kasse. Miete und Reparaturrechnungen sofort, netto Kasse. Rechnungen sind bei Fälligkeit direkt an uns in bar oder durch Überweisung auf eines unserer Konten zu zahlen. Die Zahlung gilt als geleistet, wenn der Betrag vorliegt oder auf unseren Konten verfügbar ist. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung; sie erfolgt zahlungshalbar; Höchstlaufzeit für Wechsel = 90 Tage. Diskont, Wechselspesen und damit verbundene Auslagen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort zahlbar. Skontoabzüge sind nicht zulässig. Ebenso trägt der Kunde die Kosten für Avale und Bürgschaften. Bei Überschreitung der Fälligkeit ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% Punkten bzw. im kaufmännischen Geschäftsverkehr 8% Punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, aus denen sich eine wesentliche, den Zahlungsanspruch gefährdende Vermögensverschlechterung des Kunden ergibt, insbesondere bei Verzug mit einem nicht unerheblichen Teil der offenen Forderungen sowie bei einem Wechselprotest, ist Technolen berechtigt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung fällig zu stellen. Technolen ist in diesem Fall berechtigt, bereits gelieferte Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurück zu verlangen sowie Weiterveräußerung oder Verarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. Die Rücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Diese Maßnahme kann der Kunde durch Zahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe der gefährdeten Forderungen abwenden.
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 Alle gelieferten Waren bleiben im Eigentum von Technolen bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im normalen Geschäftsverkehr veräußern unter der Voraussetzung, dass er nicht in Verzug ist und die Forderungen aus der Weiterveräußerung Technolen übergehen. Andere Verfügungen über die Vorbehaltsware sind nicht gestattet. Die Forderung aus der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt an Technolen ab. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen Käufern nicht von Technolen gelieferten Waren weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Wertanteiles, Technolen ermächtigt den Käufer, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zum jederzeit möglichen Widerruf durch Technolen einzuziehen. Technolen wird vom Widerrufsrecht nur Gebrauch machen, wenn Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers ergibt, die zu einer Gefährdung der Forderung von Technolen führt, insbesondere bei Verzug des Käufers mit einem nicht unerheblichen Teil der offenen Forderung. In diesen Fällen kann Technolen die Weiterveräußerung gelieferter Waren untersagen. Auf Verlangen von Technolen ist der Käufer verpflichtet, seine Kunden sofort von der Abtretung in Kenntnis zu setzen und die zur Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für Technolen als Hersteller im Sinne § 950 BGB, ohne Technolen zu verpflichten. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren steht Technolen wertanteiliges Miteigentum an der neuen Sache zu. Erlischt das Eigentum von Technolen von Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache wertanteilig auf Technolen und verwahrt sie unentgeltlich für Technolen. Der Käufer ist verpflichtet, Technolen von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware oder der an ihrer Stelle getretenen Forderung durch Dritte zu informieren. Übersteigt der Wert der zu Gunsten von Technolen bestehenden Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 30%, so ist Technolen auf Verlangen des Käufers verpflichtet, insoweit Sicherheiten nach Ware von Technolen freizugeben.
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 Erfüllungsort ist Tschechien/Lomnice nad Popelkou. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Gerichtsstand Hradec Králové vereinbart. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Technolen und dem Kunden wird die Geltung tschechischen Rechts vereinbart. Sollten einzelne Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen hierdurch nicht berührt. |
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